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4b) Das Dritte Reich

Erstes Ziel der nationalsozialistischen Universitätspolitik war der Abbau des Studentenberges, welches sofort, 1933, durch Studienverbote und -einschränkungen für Juden, Kommunisten, Sozialisten und Frauen, und ab 1935 durch die Koppelung des Universitätszuganges mit der Ableistung der Wehrdienstpflicht und der HJ-Mitgliedschaft erreicht wurde, so daß Ende der dreißiger Jahre dieser Studentenberg nicht nur abgebaut war, sondern schon ein spürbarer Akademikermangel eintrat. Dieser wiederum veranlaßte die NS-Führung, das Studium attraktiver und effizienter zu gestalten. Zu Kriegsanfang wurde die gültige Semesterregelung zugunsten einer Trimesterregelung aufgehoben, die sich allerdings nicht bewährte und schon 1941 wieder abgeschafft wurde. Der Akademikermangel war derart groß, daß man während des Krieges Frauen wieder voll zum Studium, zuließ und auch Soldaten zum Studium beurlaubte. Dieses erwies sich auch als nicht glückhafte Lösung, da die Leistungen der Soldatenstudenten, kaserniert und zwischen militärischen und universitären Pflichten eingekeilt, zu wünschen übrig ließen, und sie sich andererseits leicht dem Vorwurf der Drückebergerei ausgesetzt sahen. 1944 wurde auch dieses aufgehoben, da seit der Errichtung der zweiten Front im Westen sämtliche Reserven eingesetzt wurden. Im Laufe des Jahres wurde der gesamte Studierbetrieb nach und nach eingestellt, da durch die Bombenangriffe die Universitäten ganz oder teilweise zerstört waren. Im letzten Kriegshalbjahr fand an den Universitäten kein Lehrbetrieb mehr statt (29).

Die Korporationen arrangierten sich zunächst mit den nationalsozialistischen Machthabern. Sie führten 1933 in den Verbänden das "Führerprinzip" ein und vollzogen die geforderte Arisierung, d. h. sie schlossen jüdische Mitglieder aus oder erzwangen den Austritt. Allerdings hatten nur wenige nichtantisemitische Verbindungen überhaupt jüdische Mitglieder. Ein Teil dieser Verbindungen widersetzte sich der Durchführung und wurden daraufhin aufgelöst. In den Verbänden kam es über diese Fragen zu internen Auseinandersetzungen, da auf der einen Seite diese Politik dem Lebensbundprinzip entgegenstand, andererseits man aber gesetzestreu sein wollte und die Arisierung befürwortete.

Die jüdischen Verbindungen selbst traf es gleich nach der Machtübernahme 1933: ihre Häuser wurden von der SA besetzt, das Vermögen beschlagnahmt und somit die Korporation aufgelöst.

Zur generellen Auflösung der Verbindungen kam es erst, als während des Sommersemesters 1935 Mitglieder des Heidelberger Corps Saxo-Borussia sich mehrmals in der Öffentlichkeit despektierlich über Adolf Hitler äußerten. Dagegen schritt die NS-Führung ein: zunächst wurden Doppelmitgliedschaften zwischen HJ und NSDStB mit den Korporationen verboten.

Einzelne Verbindungen unterstellten sich dann als Kameradschaften dem NSDStB, zogen sich aus den Aktivenverbänden zurück und zwangen diese somit zur Auflösung. Einige Altherrenverbände lösten sich mit auf, andere konnten im Stillen bis Kriegsende bestehen bleiben. Die Studenten waren jetzt in Kameradschaften gegliedert, die zum Teil die Häuser der Verbindungen weiter benutzten und von ihren Altherrenschaften, jetzt im NS-Altherrenbund zusammengeschlossen, unterstützt wurden. Verdeckt hielten sich die Korporationstraditionen bis 1945, als die Kameradschaften von den Alliierten verboten wurden (30).

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